Beitragsordnung

Beitragsordnung des Förderkreises der Musikschule „Kurt Weill“ e.V.

§ 1 Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages nach Maßgabe dieser Beitragsordnung verpflichtet.

§ 2 Der Beitrag beträgt für natürliche, juristische Personen oder Personengesellschaften für das Kalenderjahr € 20,00.

§ 3 Der Jahresbeitrag ist zahlbar bis zum 30. April des Jahres. Beginnt die Mitgliedschaft erst im Laufe des Jahres, so ist gleichwohl der volle Jahresbeitrag zu entrichten, es sei denn, die Mitgliedschaft beginnt erstmals nach dem 30.09. eines Jahres. Dann ist der Mitgliedsbeitrag erstmals für das Folgejahr zu entrichten. Das Mitglied kann sich schriftlich zu einem höheren Beitrag verpflichten, wobei die Erhöhung jederzeit für das Folgejahr widerruflich ist.

§ 4 Der Jahresbeitrag ist in einer Summe durch Überweisung auf das Konto des Förderkreises zu entrichten.

Beschlossen durch die Jahreshauptversammlung.

Dessau, den 06. April 2006